Elterninformationen zur Einstufung in abschlussbezogene Klassen nach der Klassenstufe 6

 Realschule in kooperativer Form

Elterninformation zur Einstufung in abschlussbezogene Klassen nach der Klassenstufe 6

Liebe Eltern!

Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Sie über das Verfahren der Einstufung in die Bildungsgänge informieren. 

Bei einer kooperativen Realschule plus entscheidet sich am Ende der Orientierungsstufe, also am Ende der Klassenstufe 6, ob Ihr Kind seine weitere Schullaufbahn

im Bildungsgang Sekundarstufe I – Abschluss (SEK I) (bis 10. Klasse)

oder

im Bildungsgang Berufsreife- Abschluss Berufsreife (bis 9. Klasse)

weiterführt.

Dieser Vorgang wird von der Schulordnung als Einstufung bezeichnet.

 

Wann entscheidet sich, in welchen Bildungsgang mein Kind eingestuft wird?

Grundlage für die Entscheidung ist das Jahreszeugnis der Klassenstufe 6. Die Klassenkonferenz beschließt zeitgleich mit der Zeugniskonferenz über die Einstufung Ihres Kindes. Die Entscheidung geht Ihnen dann zusammen mit dem Jahreszeugnis schriftlich zu.

 

Welche Kriterien sind entscheidend für die Einstufung?

§ 25 der Übergeordneten Schulordnung (ÜSchO) vom 01.08.2009 in der überarbeiteten Fassung vom 01.08.2018 nennt folgende Bedingungen, damit ein Schüler in den SEK I – Bildungsgang eingestuft werden kann:

  • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,49 in Mathematik, Deutsch und Englisch

und

  • ein Notendurchschnitt von mindestens 3,49 in den übrigen Fächern

und

  • die pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens

 

Wie geht es dann im neuen Schuljahr weiter?

In der Klassenstufe 7 werden dann neue, abschlussbezogene Klassen gebildet.

 

Ist die Einstufung bindend?

Ja, die Entscheidung der Klassenkonferenz ist nicht nur eine Empfehlung, sondern grundsätzlich bindend.
Ihnen als Eltern steht aber ein Widerspruchsrecht zu, das dazu führt, dass Ihr Kind zunächst eine Klasse des SEK I – Bildungsgangs besucht.
Frühestens nach 6 Wochen, spätestens nach einem halben Jahr entscheidet die Klassenkonferenz der neuen Klasse dann nochmals über die Einstufung. Diese Entscheidung ist dann verbindlich.

 

Gibt es auch später noch mal die Möglichkeit, vom Bildungsgang Berufsreife in den SEK I – Bildungsgang zu wechseln?

Die Schulordnung sieht die Möglichkeit einer Umstufung zu jedem Schulhalbjahr vor, knüpft dies aber an Bedingungen und die Entscheidung der Klassenkonferenz.

Diese Bedingungen sind

  • Durchschnitt der Fächer D, M, E und WPF mind. 2,5
  • Durchschnitt der übrigen Fächer mind. 3,0
  • Lernverhalten und Entwicklung lassen erfolgreiche Mitarbeit erwarten

 

Wann muss ein Schüler vom SEK I – Bildungsgang in den Bildungsgang Berufsreife wechseln?

Wird ein Schüler im SEK I – Bereich nicht versetzt, so muss er in den Bildungsgang Berufsreife wechseln.

Eine Wiederholung im SEK I – Bereich ist auf Antrag der Eltern oder deren Einverständnis nur möglich, wenn die Klassenkonferenz einer Wiederholung auf der Grundlage einer pädagogischen Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens zustimmt.

 

Wann kann ich zu Einstufung meines Kindes eine Beratung erhalten?

Da erst das Jahreszeugnis der Klasse 6 der entscheidende Zeitpunkt ist, ist eine vorherige Aussage nicht möglich. Das Halbjahreszeugnis bietet aber eine geeignete Grundlage, die Leistungen zu diesem Zeitpunkt mit den oben genannten Bedingungen konkret zu vergleichen. Hier helfen Ihnen Klassenleiter und Fachlehrer gerne weiter. Bitte beachten Sie aber, dass jede im Vorfeld erteilte Auskunft keinerlei Verbindlichkeit haben kann.

Stand: Oktober 2022