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Elternbrief Nr. 2 – Änderungen bzgl. der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Anlage der Elternbrief Nr. 2. Es geht um die Veränderungen in der Maskenpflicht und um Veränderungen der Quarantäneregeln.

Mit freundlichen Grüßen

M. Elbert

Für die Übersetzungsfunktion verkürzt:

Aufgrund der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die am 12. September 2021 in Kraft tritt, sind weitere Anpassungen im Hinblick auf notwendige Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen angesichts der neuen Warnstufenregelung erforderlich. Der Hygieneplan-Corona in der 11. überarbeiteten Fassung gilt ab dem 13. September 2021.
Maskenpflicht: Wesentliche Änderungen bzw. Konkretisierungen betreffen die Maskenpflicht. So besteht weiterhin keine Maskenpflicht auf dem Schulhof. Für den Innenbereich gilt in der Realschule plus die folgende Abstufung: Wird im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die jeweilige Warnstufe erreicht, so gilt ab dem übernächsten Tag die Maskenpflicht • in Stufe 1 zunächst für alle Personen nur im Schulgebäude; • in Stufe 2 zusätzlich am Platz im Klassenraum, • in Stufe 3 ebenfalls im Gebäude und an den Plätzen im Klassenraum.

Elternbrief Nr. 2 am 10-09-2021

11. Hygieneplan mit Markierung

 

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