Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regelung der Handynutzung

Unsere Hausordnung regelt im Punkt 4 die Nutzung von Medien, insbesondere Smartphones ganz klar und für jeden verständlich. Bei Verstoß gegen die Regeln ergreifen wir folgende Maßnahmen:

Beim 1. Verstoß gegen die Nutzungsordnung

  • Das Gerät wird bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen.
  • Schüler/-in wird in die „Handyliste“ im Sekretariat eingetragen.
  • Am Ende des Unterrichtstages kann das Gerät im Sekretariat abgeholt werden.

Beim 2. Verstoß gegen die Nutzungsordnung

  • Das Gerät wird erneut eingezogen.
  • Schüler/-in wird erneut in die „Handyliste“ eingetragen.
  • Schüler/-in erhält eine Mitteilung an die Eltern.
  • Das Gerät kann frühestens am Ende des folgenden Unterrichtstags im Sekretariat abgeholt werden.

Beim 3. Verstoß gegen die Nutzungsordnung

  • Das Gerät wird erneut eingezogen.
  • Schüler/-in wird erneut in die „Handyliste“ eingetragen.
  • Schüler/-in erhält eine schriftliche Ermahnung wegen wiederholter Missachtung der Hausordnung.
  • Auflage: Hausordnung abschreiben
  • Das Gerät wird nur an einen Erziehungsberichtigten ausgegeben.

Beim 4. Verstoß gegen die Nutzungsordnung

  • Das Gerät wird erneut eingezogen.
  • Schüler/-in wird erneut in die „Handyliste“ eingetragen.
  • Es wird eine Ordnungsmaßnahme nach § 97 der Schulordnung erlassen. Mindestens ein schriftlicher Verweis durch den Schulleiter oder eine weitergehende Maßnahme durch die Klassenkonferenz.
  • Das Gerät wird nur an einen Erziehungsberichtigten ausgegeben.

Hinweis: Wer drei Monate ohne Verstoß schafft, fällt wieder eine Stufe zurück!

Zusatz: Die Abschlussklassen dürfen ihr Handy für schulische Zwecke in der Pause im Innenhof nutzen. Dadurch wollen wir eine sinnvolle Verwendung von Medien in den Schulalltag integrieren.