Maßnahmen bei Verstoß gegen das Rauchverbot

Das Rauchen ist grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, Schulordnung und Hausordnung legen darüber hinaus fest, dass Schulen komplett rauchfrei sind. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ergreifen wir folgende Maßnahmen:

 

Beim 1. Verstoß gegen das Rauchverbot

  • Schüler/-in erhält eine mündliche Ermahnung
  • Schüler/-in wird in die „Raucherliste“ im Sekretariat eingetragen.

 

Beim 2. Verstoß gegen das Rauchverbot

  • Schüler/-in erhält eine schriftliche Ermahnung
  • Die schriftliche Ermahnung wird mit folgender Auflage verbunden: Aufgabenblatt bearbeiten
  • Schüler/-in wird erneut in die „Raucherliste“ eingetragen.

 

Beim 3. Verstoß gegen das Rauchverbot

  • Schüler/-in wird erneut in die „Raucherliste“ eingetragen.
  • Es wird eine Ordnungsmaßnahme nach § 97 der Schulordnung erlassen. Mindestens ein schriftlicher Verweis durch den Schulleiter oder eine weitergehende Maßnahme durch die Klassenkonferenz.
  • Die Schule beantragt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Ordnungsamt

 

 

Hinweis: Wer drei Monate ohne Verstoß schafft, fällt wieder eine Stufe zurück!