Hausordnung

1. Respektvoller Umgang

An unserer Schule treffen viele Menschen verschiedener Herkunft mit unterschiedlichen Eigenheiten und Interessen aufeinander. Respektvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten sowie Hilfsbereitschaft und Höflichkeit sollen unseren Schulalltag bestimmen. Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters, der Sekretärinnen, des Betreuungs-,Mensa- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vermeidung von Unfallgefahren sind oberste Gebote im Schulalltag. Deshalb müssen an unserer Schule bestimmte Regeln eingehalten werden, die auch für alle außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen, wie z.B. Wandertage und Schulfahrten, gelten.

Folgende grundlegende Verhaltensweisen sind von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft stets zu beachten:

• Wir pflegen einen höflichen Umgangston.

• Wir grüßen uns gegenseitig.

• Wir helfen uns gegenseitig.

• Wir erscheinen pünktlich im Unterricht.

• Wir unterlassen jede Form von verbaler oder körperlicher Gewalt.

2. Ordnung und Sauberkeit in der Schule

Eine saubere und ordentliche Schule ist Voraussetzung für eine gute Lernatmosphäre. Jeder Einzelne trägt dazu bei.

2.1. Rauchen, Drogen und Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Wir verzichten aus gesundheitlichen Gründen auf den Konsum von Energy Drinks.

2.2. Abfall entsorgen wir in den entsprechenden Behältern. In den Klassenräumen trennen wir Papier- und Restmüll.

2.3. Wir kauen im Unterricht keinen Kaugummi. Das Spucken ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

2.4. Jedes Eigentum von Mitschülern, Lehrern, der Schule und des Schulträgers benutzen wir sorgfältig und vorsichtig. Für Schäden muss der Verursacher aufkommen.

2.5. Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit ihres Klassenraumes verantwortlich und richtet deshalb einen Ordnungsdienst ein.

2.6. Wir möchten alle eine saubere Toilette vorfinden. Deshalb benutzen wir unsere Toiletten pfleglich und vermeiden jede Art der Verschmutzung.

2.7. Wir essen und trinken nicht im Unterricht. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.

3. Organisation des Schulalltags

3.1. Bis 07.30 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle auf. Mit dem ersten Klingelzeichen um 07.40 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler an ihren Aufstellplatz. Erledigungen am Spind dürfen bis 07.40 Uhr oder nach Unterrichtsende erfolgen.

3.2. Bei Lehrerwechsel bleiben wir im Klassenraum. Wir legen alle benötigten Materialien auf den Tisch.

3.3. In den großen Pausen gehen wir zügig, aber ohne Rennen und Raufen, auf den Schulhof. In den Pausen halten wir uns auf dem Schulhof und bei einer angesagten Regenpause im Erdgeschoss des Hauptgebäudes auf. Der Innenhof ist ausschließlich für Schüler der Abschlussklassen reserviert, der Aufenthalt im 1. oder 2. Stockwerk ist während der großen Pausen für alle untersagt. Nach dem Fach-/ Sportunterricht gehen wir direkt auf den Schulhof. Findet nach der Pause Fachunterricht statt, so nehmen wir Arbeitsmaterialien direkt mit in die Pause.

3.4. Die Toiletten sind in der Regel vor dem Unterricht und in den Pausen zu besuchen.

3.5. Das Lehrerzimmer dient den Lehrern als Sozialraum. In Ausnahmen kann nach einem Lehrer in der ersten Pause gefragt werden. In der zweiten Pause gibt es keine Besuche.

3.6. Am Kiosk kaufen wir nur vor Schulbeginn und in den großen Pausen.

3.7. Ballspiele finden auf dem Minispielfeld oder mit Softbällen an den ausgewiesenen Plätzen statt. Auf dem Mini-Spielfeld gilt die entsprechende Ordnung.

3.8. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr absolut verboten.

3.9. Ganztagsschüler begeben sich zum vereinbarten Treffpunkt und werden von dort zur Mensa geführt. Alle anderen GTS-Schüler verbringen die Mittagspause im Aufenthaltsbereich des GTS-Pavillons.

3.10. Der Ordnungsdienst reinigt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel. Nach der letzten Stunde schließt der Ordnungsdienst die Fenster, zieht die Markisen hoch, stellt “vergessene” Stühle auf die Tische und kehrt den Raum.

3.11. In der Bücherei gilt die Büchereiordnung. Dem Bücherei-Team ist Folge zu leisten.

3.12. Die Smartboards sind von den Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht der Lehrkräfte zu benutzen.

4. Benutzung von Medien

4.1. Wir dürfen vor Schulbeginn bis 07:30 Uhr auf dem Schulhof mit Kopfhörern Musik hören.

4.2. Handys sollen den Schulalltag nicht beeinträchtigen. Deswegen lassen wir Mobiltelefone ausgeschaltet in der Schultasche. Das offensichtliche Tragen am Körper ist ein Verstoß gegen unsere Ordnung.

4.3 Die Benutzung von Handys im Unterricht regelt die jeweilige Lehrkraft; die Benutzung in der Handy-Zone für Abschlussklassen (Innenhof) ist durch die gesonderte Ordnung geregelt.

4.4. Bei Klassenarbeiten und Überprüfungen dürfen keine digitalen Endgeräte vorhanden oder sichtbar sein. Ein Verstoß kann als Täuschungsversuch und damit die Leistung mit “ungenügend” bewertet werden.

4.5. Die Schule haftet bei Verlust und Beschädigung dieser Wertsachen nicht, insbesondere im Sportbereich.

4.6. Mitschnitte und das Erstellen von Bildern von Lehrern und Schülern sowie deren Veröffentlichung und Austausch

verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte, stehen vom Gesetzgeber her unter Strafe und können zu einer Anzeige führen.

4.7. Bei Zuwiderhandlung werden die genannten Gegenstände eingezogen.

5. Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen sowie von weiteren unterrichtsfremden Gegenständen

5.1. Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen sowie von anderen unterrichtsfremden Gegenständen ist grundsätzlich verboten.

5.2. Gefährliche Gegenstände wie Waffen, Drogen oder Alkohol zeigen wir einer Person unseres Vertrauens an.

6. Kleiderordnung

6.1. Wir tragen angemessene, der Jahreszeit angepasste Kleidung.

6.2. Wir verzichten auf niveaulose, beleidigende Sprüche und politische Parolen auf unserer Kleidung.

6.3. Jacken, Kopfbedeckungen und Handschuhe legen wir während des Unterrichts ab. Kopfbedeckungen sind nur aus gesundheitlichen und religiösen Gründen erlaubt.

6.4. Für die Fachräume sowie die Sporthallen gibt es gesonderte Regelungen.

7. Sanktionen bei Verstößen gegen diese Ordnung

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden gemäß § 95 – § 101 der Schulordnung durch erzieherische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen geregelt.

7.1 Bei Verstößen allgemeiner Art die mündliche und schriftliche Ermahnung, auch verbunden mit einer Sonderarbeit.

7.2 Bei Verstößen gegen die Gebote von Fairness und Rücksichtnahme, die Verpflichtung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens oder die Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul-und Klassengemeinschaft.

7.3 Bei Verstößen gegen Pflichten zur Mitarbeit das Nacharbeiten am Nachmittag.

7.4 Bei Verstößen gegen das Rauch- und Alkoholverbot ergeht der “Rauchertadel”, im Wiederholungsfalle erzieherische Maßnahmen nach § 96. In besonderen Fällen ergeht eine Aufforderung an das Ordnungsamt, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

7.5 Bei Verstößen gegen die Regeln zur Nutzung von mitgebrachten Gegenständen und Medien die zeitweise Wegnahme der Gegenstände.

7.6 Wiederholt nicht regelgemäß mitgeführte und genutzte Medien werden erst zu Unterrichtsende des folgenden Schultages oder in besonderen Fällen nur an die Eltern ausgegeben. Alternativ sind Maßnahmen nach § 97 der Schulordnung zu ergreifen.

7.7 Gefährliche Gegenstände werden grundsätzlich nur den Eltern ausgehändigt.

7.8 Schulfremde Personen müssen sich anmelden. Mehrfach des Geländes verwiesene Personen müssen mit einem Hausverbot, in wiederholten Fällen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Kein Schüler darf schulfremden Personen Einlass zu unserer Schule bzw. der Sporthalle verschaffen.

7.9 Bei groben Verstößen Maßnahmen nach § 97 – § 101 der Schulordnung.